AGB
1. Anreise / Abreise
Die Anreise kann nach 16.00 Uhr am Anreisetag stattfinden, bei späterer Anreise bitten wir um vorherige Abstimmung der Schlüsselübergabe. An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung von 50,00 € pro angefangener Stunde zur Folge, die mit der Kaution verrechnet wird. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 20.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen und berechnet hierfür eine Stornogebühr von 100%. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. Bei Übernachtungen mietfremder Personen (Besucher) sind dem Vermieter die Anzahl der Besucher und die Aufenthaltsdauer vor der Anreise anzugeben. Die Mietkosten können ansteigen, wenn sich die Personenanzahl erhöht. Nicht selbstgenutzte Wohnmobile sind im Vorfeld anzumelden, für nicht angemeldete Wohnmobile erheben wir eine zusätzliche Pauschale von 30,00€ pro Person und Nacht.
2. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die nichtvollständige Zahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Mit der Reservierung ist eine Kreditkarte/Kreditkartennummer zu hinterlegen, die wir bei eventuell anfallenden Schäden belasten können. Der im Mietvertrag angegebene Gesamtbetrag enthält die Nebenkosten (Wasser, Energie, Endreinigung, Abfall, GEZ = inkl.7% USt).
3. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per Brief oder E-Mail) erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet: von 2 Monaten bis 30 Tage vor Reiseantritt: 50 %, danach bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Gesamtreisepreises. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet, beziehungswese über die Kreditkarte belastet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
4. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus/-wohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus/- und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen (siehe Hausordnung). Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort (am Folgetag bis 12 Uhr) bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen. Bei Auftreten von Schäden, die die vom Vermieter garantierten Leistungen beeinträchtigen, wird der Vermieter einen entsprechenden Nachlass (je Beeinträchtigungsgrund) einräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen oder Mietminderungen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Die Spülmaschine (sofern vorhanden) ist frei von Geschirr zu übergeben. Das Grundstück ist frei von Abfällen zu hinterlassen. Eine Untervermietung des Objektes durch den Mieter bzw. Übernachtung(en) mietfremder Personen im Ferienhaus/-wohnung und / oder auf dem Grundstück ohne Wissen des Vermieters ist grundsätzlich nicht gestattet (siehe auch Punkt 1). Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter und das Objekt ist unverzüglich zu verlassen. Sollte der Mieter persönliches Eigentum vergessen haben und sich nicht melden, werden die liegen gebliebenen Gegenstände nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten nach Abreise vernichtet, bzw. für einen guten Zweck gespendet.
5. Haustiere
Der Tierhalter verpflichtet sich, dass sein(e) Tier(e) nicht auf den Betten liegen bzw. schlafen. Ebenso ist das Liegen auf allen sonstigen Möbeln zu unterbinden. Sollte das Tier dennoch Möbel nutzen, so ist eine geeignete (wasserundurchlässige) Unterlage zu verwenden. Legt sich das Tier in die beim Vermieter bestellte Bettwäsche, so werden die Kosten für Neuanschaffung der Bettwäsche (50€ pro Set) in Rechnung gestellt.
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Mieter hat jederzeit das Recht, der Speicherung seiner Daten zu widersprechen. Die Löschung wird streng nach den gesetzlichen Vorschriften stattfinden, wenn dem keine gesetzlichen Erfordernisse (z. B. aus steuerrechtlicher Sicht) entgegenstehen.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters.